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Barrierefreiheit

 

RTEC bietet rollstuhlgerechte Fahrzeuge in über 75 % der Busflotte an. Unsere barrierefreien Busse und Vans sind mit einem Rollstuhllift oder einer Rampe für Rollstühle ausgestattet. 

RTEC-Fahrer sind darin geschult und zertifiziert, den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug behilflich zu sein. Die Fahrgastunterstützung kann das Führen des Fahrgasts zum und vom Fahrzeug, das Verleihen eines stabilen Arms für das Gleichgewicht des Fahrgasts, das Finden eines Sitzplatzes und das Sichern eines Rollstuhls umfassen.

Angemessene Änderung:

  • „RTEC bietet auf Anfrage eine angemessene Änderung der Richtlinien und Praktiken, um sicherzustellen, dass unsere Transportdienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.“

  • Entscheidungen über angemessene Modifikationen werden von Dale Shelton und/oder Mat Getsi  606-256-9835 getroffen

  • Angemessene Änderungsrichtlinie

Angemessene Unterstützung umfasst:

  • Der Bediener kommt an den Straßenrand eines Wohnorts oder an einen Abholort.

  • Der Betreiber hilft den Fahrgästen bei Bedarf beim Ein- und Aussteigen aus dem Van.

  • Der Betreiber bringt den Fahrgast bis zum Bordstein seines Zielorts.

  • Zusätzliche Tür-zu-Tür-Unterstützung auf Anfrage.

  • Unterstützung von Fahrgästen beim Auf- und/oder Abstieg von Rampen am Wohn- oder Zielort, wenn der Start zum Zielort angefordert wird.

Angemessene Unterstützung beinhaltet NICHT:

  • Helfen eines Passagiers durch die Tür oder Schwelle einer Wohnung.

  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem Rollstuhl.

  • Unterstützung bei der Reisevorbereitung (Anziehen, Füttern etc.)

  • Verabreichung von Medikamenten oder Sauerstoff.

  • Rollstuhlfahrern helfen, Treppen mit mehr als einer Stufe hinauf- oder hinunterzusteigen.

RTEC behält sich das Recht vor, Passagierunterstützung in Bereichen zu verweigern, die als unsicher gelten.

RTEC verlangt, dass der persönliche Betreuer für jedes Kind, das einen Autositz benötigt, einen geeigneten Autositz bereitstellt.   Die ordnungsgemäße Verwendung und Installation des Kindersicherheitssitzes liegt vollständig in der Verantwortung des begleitenden Erwachsenen.   Die Auswahl und Verwendung eines Kindersitzes muss den staatlichen und bundesstaatlichen Richtlinien von KY entsprechen.   Personen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, wird keine Fahrt angeboten. Baby-/Kleinkindsitze dürfen nicht in RTEC-Fahrzeugen gelassen werden.   Bei jeder einfachen Fahrt muss der Kindersitz beim Verlassen entfernt und beim Betreten gesichert werden.   

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